Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

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Beschlussfassung


12/2011: Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz)

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/6906 vom 05.09.2013)

Bundestagsanhörung am 19.10.2011: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 22.12.2011

Inkrafttreten: 01.01.2012

 

Wesentliche Inhalte:

Stärkung der flächendeckenden Versorgung

  • Planungsbereiche müssen künftig nicht mehr den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wird vorgegeben, die Planungsbereiche so zu gestalten, dass sie einer flächendeckenden Versorgung dienen. So soll beispielsweise auch die Altersstruktur der jeweiligen Bevölkerung berücksichtigt werden.

  • Erweiterung der Möglichkeit zur Erteilung von Sonderbedarfszulassungen

  • Abschaffung der Residenzpflicht

  • Stärkung der Einwirkungsmöglichkeiten der Länder unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten

  • Förderung des Verzichts auf Zulassungen in überversorgten Gebieten: Um Überversorgung abzubauen, wird die bestehende Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, in überversorgten Gebieten den freiwilligen Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung finanziell zu fördern, erweitert. Zudem wird den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht, bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Planungsbereichen ein Vorkaufsrecht auszuüben.

  • Anpassung der gesetzlichen Vorgaben zur Auswahl des Praxisnachfolgers: Bei der Nachbesetzung von Vertragsarztpraxen sind Versorgungsgesichtspunkte künftig stärker zu berücksichtigen.

  • Anreize im Vergütungssystem, indem Arzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen sind. Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen sowie Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, zu vereinbaren.

  • Sektorenübergreifende Organisation des ärztlichen Notdienstes

  • Verbesserung der Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Eigeneinrichtungen durch Kassenärztliche Vereinigungen und Möglichkeit zum Betrieb von Eigeneinrichtungen durch kommunale Träger

 

Regionales Aushandeln der Honorare

  • Die Vertragspartner auf regionaler Ebene sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Vereinbarungen über die Gesamtvergütungen erhalten. Die Verhandlungen erfolgen damit nicht mehr auf Bundes- sondern auf Landesebene.

 

Spezialärztliche Versorgung

  • Geplant ist die Einführung eines neuen Sektors, in dem niedergelassene Ärzte und im Krankenhaus tätige Ärzte zu gleichen finanziellen Bedingungen behandeln können. Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie HIV, Krebs, Multi Sklerose und anderen schweren oder seltenen Erkrankungen sollen eine reibungslose interdisziplinäre Behandlung erfahren

 

Stärkung der ambulanten Rehabilitation

  • Ambulante Reha-Einrichtungen werden den stationären gleichgestellt, indem einheitliche Versorgungsverträge geschlossen werden

 

Kassenwahl

  • Bei unrechtmäßiger Abweisung durch einzelne Krankenkassen werden die Rechtsfolgen des Eingreifens der Aufsichtsbehörden verschärft. Im Falle von Kassenschließungen wird ein reibungsloser Übergang sichergestellt.