Finanzierung des Sozialstaates
Gesetze
Bei den verlinkten Gesetzestexten handelt es sich – soweit nicht anders gekennzeichnet – um Angebote der Juris GmbH in Verbindung mit dem Bundesjustizministerium: Gesetze im Internet
Die amtliche Fassung von Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen ist dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen. Der Bundesanzeiger bietet eine Online-Version des Bundesgesetzblattes an. Der Text kann heruntergeladen und gelesen, aber nicht ausgedruckt werden.