Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/1999: Gesetz zur Familienförderung – Artikel 2a

Gesetz vom 22.12.1999

  • Kindergeld zählt in der Sozialhilfe grundsätzlich als (bedarfsminderndes) Einkommen; um aber Eltern im Sozialhilfebezug nicht von der Kindergelderhöhung ab dem Jahre 2000 um 20 DM für das erste und zweite Kind auszuschließen, ist in der Zeit bis zum 30. Juni 2002 (bis dahin soll ein neuen Bemessungssystem für die Regelsätze vorliegen) für minderjährige, unverheiratete Kinder ein Betrag in Höhe von 20 DM/Monat bei einem Kind und von 40 DM/Monat bei zwei oder mehr Kindern in einem Haushalt vom anrechenbaren Einkommen abzusetzen (Abzugsbetrag).

06/1999: 7. Gesetz zur Änderung des BSHG

Gesetz vom 25.06.1999

  • Die mit Ablauf des Monats Juni endende Übergangsregelung für die Regelsatzerhöhung wird um zwei Jahre verlängert; die Regelsätze erhöhen sich damit zum 1.7.1999 und zum 1.7.2000 um den Prozentsatz, um den sich die der jeweiligen Rentenanpassung zugrundeliegenden Nettolöhne des Vorjahres in den alten Bundesländern verändert haben. Damit wird auch die Umsetzung des 1996 beschlossenen neuen Bemessungssystems für die Regelsätze entsprechend hinausgeschoben.