Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2019 Gesetz zur zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
Heranziehung unterhaltsverpflichteter Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro
Referentenentwurf vom 12.06.2019
Inkrafttreten: 01.01.2010
Inhalte:
Entlastung der Kinder von pflegebedürftigen Eltern. Sie werde erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.
Ausdehung der Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, betroffen sind.
Im gleichen Umfang werden Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Entfristung und Austockung der ergänzenden Teilhabeberatung .
11/2019 Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes
Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation; Erhöhung des Leistungsniveaus; regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge; Neufestsetzung der Mietenstufen.
Referentenentwurf vom 21.01.2019
Referentenentwurf vom 02.05.2019
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 17.07.2019
Ausschussanhörung vom 25.09.2019: Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen
Inkrafttreten: 01.01.2020
Wesentliche Inhalte:
- Dynamisierung: Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten.
- Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation. Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.
- Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen - wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe - angewiesen sind. Außerdem sollen die Arbeitsanreize verbessert werden (zusätzliches Einkommen reduziert das Wohngeld künftig in geringerem Maße).
- Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung (bei Wohnungseigentümern) berücksichtigt wird.
- Neufestsetzung (Aktualisierung) der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen.
10/2019: Regelbedarfsstufen-Fortschreibung
Erhöhung der Regelbedarfe 2020
Inkrafttreten: 01.01.2020
Inhalt:
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Die Regelbedarfe werden nach Maßgabe des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (auf der Grundlage eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung) für das Jahr 2020 um 1,88 % erhöht.
-
> siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
432,00 € | 389,00 € | 345,00 € | 328,00 € | 308,00€ | 250,00 € |
- Die Grundleistungen nach dem AsylbLG (zuletzt geändert am 01.09.2019) werden nicht fortgeschrieben.
08/2019 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Anpassung der Leistungssätze und Schließung von "Förderlücke"
Inkrafttreten: 01.09.2019
Wesentliche Inhalte:
- Neufestsetzung der Geldleistungen für den notwendigen und den notwendigen persönlichen Bedarf
- Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene u. Schaffung gesonderter Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften
- Schließen der Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete u.a. nach 15 Monaten Aufenthalt bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums
- Freibetragsregelungen für steuerbefreite Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
07/2019 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Stärkung und neue Kompetenzen des Zolls
Inkrafttreten 12.07.2019
Wesentliche Inhalte:
Stärkung des Zolls, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer vorgehen zu können. Einstellung von mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neue Kompetenzen des Zolls bei
- unberechtigtem Sozialleistungsbezug,
- Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung,
- der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch,
- Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen,
- Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel,
- Anbieten von Schwarzarbeit (Print und Online-Plattformen),
- der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften zum Beispiel in "Schrottimmobilien".