Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
10/2015: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze
Referentenentwurf vom 21.09.2015
Gesetzentwurf vom 29.09.2015 (Bundestagsdrucksache 18/6185)
Inkrafttreten: 24.10.2015
Änderungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, haben nur noch Anspruch auf Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege
- In Aufnahmeeinrichtungen erhalten Leistungsberechtigte Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) als Sachleistungen oder durch Wertgutscheine. Soweit die Leistungen des notwendigen persönlichen Bedarfs durch Geldleistungen gedeckt werden, gelten folgende Monatsbeträge
notwendiger monatlicher Bedarf | |
Alleinstehende | 143 € |
Zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je | 129 € |
weitere erwachsene Leistungsberechtigte, ohne eigenen Haushalt, je | 113 € |
Leistungsberechtigte im Alter zwischen 14 und 17 Jahren | 85 € |
Leistungsberechtigte im Alter von 6 bis 13 Jahren | 92 € |
Leistungsberechtigte im Alter von unter 6 Jahren | 84 € |
- Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorrangig Geldleistungen zu gewähren. Für den notwendigen Bedarf gelten folgende Monatsbeträge
notwendiger monatlicher Bedarf | |
Alleinstehende | 216 € |
Zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je | 194 € |
weitere erwachsene Leistungsberechtigte, ohne eigenen Haushalt, je | 174 € |
Leistungsberechtigte im Alter zwischen 14 und 17 Jahren | 198 € |
Leistungsberechtigte im Alter von 6 bis 13 Jahren | 157€ |
Leistungsberechtigte im Alter von unter 6 Jahren | 133 € |
10/2015: Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
Erhöhung des Wohngelds, Ausweitung des Empfängerkreises
Gesetzentwurf vom 13.05.2015 (Bundestagsdrucksache 18/4897)
Inkrafttreten: 01.01.2016
Inhalt:
- Anpassung der Tabellenwerte an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise
- Anhebung der Miethöchstbeträge, gestaffelt nach Regionen und Mietstufen
10/2015: Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (Verordnung)
Erhöhung der Regelbedarfe 2016
Inkrafttreten: 01.01.2016
Inhalt:
- Die Regelbedarfe werden nach Maßgabe des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (auf der Grundlage eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung) für das Jahr 2016 um 1,24 % erhöht.
-
> siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
404,00 € | 364,00 € | 324,00 € | 306,00 € | 270,00 € | 237,00 € |
- Auch die Grundleistungen nach dem AsylbLG werden mit dem Mischindex (1,24 %) fortgeschrieben.