Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld

Neuregelungen

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Beschlussfassung


10/2015: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze

Referentenentwurf vom 21.09.2015

Gesetzentwurf vom 29.09.2015 (Bundestagsdrucksache 18/6185)

Bundestagsanhörung am 12.10.2015: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 20.10.2015

Inkrafttreten: 24.10.2015

 

Änderungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes

  • Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, haben nur noch Anspruch auf Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege
  • In Aufnahmeeinrichtungen erhalten Leistungsberechtigte Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) als Sachleistungen oder durch Wertgutscheine. Soweit die Leistungen des notwendigen persönlichen Bedarfs durch Geldleistungen gedeckt werden, gelten folgende Monatsbeträge
  notwendiger monatlicher Bedarf
Alleinstehende 143 €
Zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 129 €
weitere erwachsene Leistungsberechtigte, ohne eigenen Haushalt, je 113 €
Leistungsberechtigte im Alter zwischen 14 und 17 Jahren 85 €
Leistungsberechtigte im Alter von 6 bis 13 Jahren 92 €
Leistungsberechtigte im Alter von unter 6 Jahren 84 €

 

  • Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorrangig Geldleistungen zu gewähren. Für den notwendigen Bedarf gelten folgende Monatsbeträge
  notwendiger monatlicher Bedarf
Alleinstehende 216 €
Zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 194 €
weitere erwachsene Leistungsberechtigte, ohne eigenen Haushalt, je 174 €
Leistungsberechtigte im Alter zwischen 14 und 17 Jahren 198 €
Leistungsberechtigte im Alter von 6 bis 13 Jahren 157€
Leistungsberechtigte im Alter von unter 6 Jahren 133 €

10/2015: Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)

Erhöhung des Wohngelds, Ausweitung des Empfängerkreises

Gesetzentwurf vom 13.05.2015 (Bundestagsdrucksache 18/4897)

Bundestagsanhörung am 10.06.2015: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 02.10.2015

Inkrafttreten: 01.01.2016

 

Inhalt:

  • Anpassung der Tabellenwerte an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise
  • Anhebung der Miethöchstbeträge, gestaffelt nach Regionen und Mietstufen

10/2015: Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (Verordnung)

Erhöhung der Regelbedarfe 2016

Verordnung vom 14.10.2015

Inkrafttreten: 01.01.2016


Inhalt:

  • Die Regelbedarfe werden nach Maßgabe des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (auf der Grundlage eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung) für das Jahr 2016 um 1,24 % erhöht.
  • > siehe Tabelle III.16

Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6
404,00 € 364,00 € 324,00 € 306,00 € 270,00 € 237,00 €
  • Auch die Grundleistungen nach dem AsylbLG werden mit dem Mischindex (1,24 %) fortgeschrieben.