Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2020: Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Befristete Ausnahmen bei der Einkommensberücksichtigung nach dem SGB II
Inkrafttreten am 01.11.2020
Inhalte:
Von der Einkommensberücksichtigung nach dem SGB II werden ausgenommen:
- Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen ("Novemberhilfen", "Dezemberhilfen") des Bundes für Unternehmen und Selbstständige
- Die pauschalierten Zuschüsse zu Betriebskosten für Soloselbständige nach dem Förderelemente "Neustarthilfe" innerhalb der Überbrückungshilfe III (vom 01.12.2020 bis 30.06.2021)
12/2020: Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
Erhöhung der Regelbedarfe 2021, Verlängerung der Sonderregelungen beim SGB II
Referentenentwurf vom 14.07.2020
Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden vom 21.07.2020
Regierungsentwurf vom 19.08.2020
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.10.2020
Inkrafttreten: 01.01.2021
Inhalte:
- Neuermittlung der Regelbedarsfstufen ab 2020 auf der Grundlage der Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018
- Teilweise Veränderung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben (bspw. Berücksichtigung von Ausgaben zur Nutzung von Mobilfunk)
- >siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
446,00 € | 401,00 € | 357,00 € | 373,00 € | 309,00 € | 283,00 € |
- Verlängerung des erleichterten Zugang zu SGB-II-Leistungen bis März 2021.
- Verlängerung der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis Ende März 2021.
09/2020: Erste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung
Verlängerung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung
Inkrafttreten am 17.09.2020
Inhalte:
SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum bis 31.12.2020
- Keine Berücksichtigung von Vermögen
- Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
06/2020: Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung - VZVV
Inkrafttreten am 26.06.2020
Inhalte:
SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum 26.06.2020 bis 30.09.2020 (mit der Möglichkeit der Verlängerung per Rechtsverordnung bis Ende 2020)
- Keine Berücksichtigung von Vermögen
- Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
06/2020: Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung
Referentenentwurf vom 25.09.2019
Inkrafttreten am 01.07.2020
Inhalte:
- Systemgerechte Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
- Teilnehmer*innen an Präventionsmaßnahmen werden in dern Schutz der Unfallversicherung einbezogen
- Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche nach Beendigung der Schulzeit wird ausgebaut
- DO-Recht wird mit Beginn des Jahres 2023 in der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen; Das öffentliche Dienstrecht wird mit der Schließung des DO-Rechts als eine Sonderform der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst vereinheitlicht
- Als Modellprojekt bei den Krankenkassen wird die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 erprobt
05/2020: Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
Abfederung pandemiebedingter sozialer Härten
Gesetzesentwurf vom 05.05.2020
Inkraftreten am 29.05.2020
Inhalte:
- Ausweitung und Verlängerung der Maßnahmen zur Abfederung pandemiebedingter wirtschaftlicher und sozialer Härten bei gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Waisenrente und gesetzlicher Unfallversicherung
03/2020: Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz-Paket)
Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung, Notfall Kinderzuschlag
Inkrafttreten 28.03.2020
Inhalte:
SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2020 (mit der Möglichkeit der Verlängerung per Rechtsverordnung bis Ende 2020)
- Keine Berücksichtigung von Vermögen
- Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Notfall Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz) - Geltung vom 01.04.2020 bis 30.09.2020
- Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung.