Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld

Neuregelungen

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Beschlussfassung


12/2020: Neunte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Befristete Ausnahmen bei der Einkommensberücksichtigung nach dem SGB II

Verordnung vom 10.12.2020

Inkrafttreten am 01.11.2020

Inhalte:

Von der Einkommensberücksichtigung nach dem SGB II werden ausgenommen:

  • Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen ("Novemberhilfen", "Dezemberhilfen") des Bundes für Unternehmen und Selbstständige
  • Die pauschalierten Zuschüsse zu Betriebskosten für Soloselbständige nach dem Förderelemente "Neustarthilfe" innerhalb der Überbrückungshilfe III (vom 01.12.2020 bis 30.06.2021)

12/2020: Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes

Erhöhung der Regelbedarfe 2021, Verlängerung der Sonderregelungen beim SGB II

Referentenentwurf vom 14.07.2020

Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden vom 21.07.2020

Regierungsentwurf vom 19.08.2020

Gesetzentwurf vom 23.09.2020

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.10.2020

Bundestagsanhörung am 02.11.2020: Schriftliche Stellungsnahme von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 09.12.2020

Inkrafttreten: 01.01.2021

Inhalte:

  • Neuermittlung der Regelbedarsfstufen ab 2020 auf der Grundlage der Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018
  • Teilweise Veränderung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben (bspw. Berücksichtigung von Ausgaben zur Nutzung von Mobilfunk)
  • >siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6
446,00 € 401,00 € 357,00 € 373,00 € 309,00 € 283,00 €
  • Verlängerung des erleichterten Zugang zu SGB-II-Leistungen bis März 2021.
  • Verlängerung der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis Ende März 2021.

09/2020: Erste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung

Verlängerung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung

Verordnung vom 16.09.2020

Inkrafttreten am 17.09.2020

Inhalte:

SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum bis 31.12.2020

  • Keine Berücksichtigung von Vermögen
  • Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

06/2020: Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung - VZVV

Verordnung vom 25.06.2020

Inkrafttreten am 26.06.2020

Inhalte:

SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum 26.06.2020 bis 30.09.2020 (mit der Möglichkeit der Verlängerung per Rechtsverordnung bis Ende 2020)

  • Keine Berücksichtigung von Vermögen
  • Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

06/2020: Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Referentenentwurf vom 25.09.2019

Gesetzentwurf vom 04.03.2020

Bundestagsanhörung vom 20.04.2020: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 12.06.2020

Inkrafttreten am 01.07.2020

Inhalte:

  • Systemgerechte Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
  • Teilnehmer*innen an Präventionsmaßnahmen werden in dern Schutz der Unfallversicherung einbezogen
  • Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche nach Beendigung der Schulzeit wird ausgebaut
  • DO-Recht wird mit Beginn des Jahres 2023 in der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen; Das öffentliche Dienstrecht wird mit der Schließung des DO-Rechts als eine Sonderform der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst vereinheitlicht
  • Als Modellprojekt bei den Krankenkassen wird die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 erprobt

05/2020: Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

Abfederung pandemiebedingter sozialer Härten

Gesetzesentwurf vom 05.05.2020

Bundestagsanhörung am 11.05.2020: Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 20.05.2020

Inkraftreten am 29.05.2020

Inhalte:

  • Ausweitung und Verlängerung der Maßnahmen zur Abfederung pandemiebedingter wirtschaftlicher und sozialer Härten bei gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Waisenrente und gesetzlicher Unfallversicherung

03/2020: Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz-Paket)

Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung, Notfall Kinderzuschlag

Gesetzentwurf vom 24.03.2020

Gesetz vom 27.03.2020

Inkrafttreten 28.03.2020

Inhalte:

SGB II/SGB XII - für den Bewilligungszeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2020 (mit der Möglichkeit der Verlängerung per Rechtsverordnung bis Ende 2020)

  • Keine Berücksichtigung von Vermögen
  • Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Notfall Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz) - Geltung vom 01.04.2020 bis 30.09.2020

  • Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum  verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung.