Sozialpolitik aktuell in Deutschland

1. Halbjahr 2025: Beitragssätze, Versicherungspflicht- & Beitragsbemessungsgrenzen, aktueller Rentenwert

Zum Download: Tabelle Rechengrößen

 
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenzen (in Euro)
  • Rentenversicherung
8.050 96.600
  • Arbeitslosenversicherung
8.050 96.600
  • Kranken- und Pflegeversicherung
5.512,50 66.150
Versicherungspflichtgrenze (in Euro)
  • Kranken- und Pflegeversicherung
6.150 73.800
Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro pro Monat)
Geringfügigkeitszone 556
Midi-Zone/Übergangsbereich 556 - 2.000
Beitragssätze (in %)
  • Rentenversicherung
18,6
  • Arbeitslosenversicherung
2,6
  • Krankenversicherung*
17,1 (14,6 + 2,5)
  • Pflegeversicherung, kein Kind
4,2
    1 Kind/2 Kinder/3 Kinder/4 Kinder/5 und mehr Kinder 3,6/3,35/3,1/2,85/2,6
Monatliche Höchstbeiträge (in Euro) für Versicherte (ohne Arbeitgeberbeitrag) in der…
  • Rentenversicherung
748,65
  • Arbeitslosenversicherung
104,65
  • Krankenversicherung**
471,32
  • Pflegeversicherung***
115,76
 
Aktueller Rentenwert 7/2024 – 6/2025 39,32
Brutto-Standardrente (45 EP)**** 1.769,40

*) Der allgemeine Beitragssatz der GKV umfasst den paritätischen Beitragssatz (14,6%). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der in unterschiedlicher Höhe von den jeweiligen Kassen festgelegt werden kann bzw. muss, wenn die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben abzudecken. Der Zusatzbeitrag betrifft seit 2019 nicht mehr allein die Versicherten, sondern paritätisch auch die Arbeitgeber. Er wird einkommensabhängig und ohne feste Obergrenzen erhoben. Für 2025 wird geschätzt, dass der Zusatzbeitrag - über alle Kassen hinweg- eine durchschnittliche Höhe von 2,5% erreicht.
**) mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag

***) Versicherte ohne Kinder

****) Werte für Durchschnittsverdiener mit 45 pEP

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