Die Rentenkommission schlägt vor, nicht anderweitig obligatorisch abgesicherte Selbstständige ab einem Stichtag verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Weil diese Gruppe im Alter zu oft von sozialen Sicherungslücken betroffen ist, wird damit einer schon lange - und auch im gegenwärtigen Koalitionsvertrag – geforderten Maßnahme Nachdruck verliehen. Bereits jetzt schon erwerben rund 9 % aller Selbstständigen Ansprüche auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Quote soll also ausgeweitet werden.
Den großen Wurf in Richtung einer umfassend inklusiven Alterssicherungspolitik hat die Kommission aber nicht gewagt: Zwar sollen Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften pflichtversichert werden. Nicht einbezogen werden sollen allerdings diejenigen, die in einem berufsständischen Versorgungswerk für das Alter vorsorgen. Auch die Besonderheiten der Beamtenversorgung sollen nicht angetastet werden.
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Kontroversen


