Um die Vorgaben des Finanzministers für den kommenden Bundeshaushalt umzusetzen, plant die Familienministerin eine (weitere) Kürzungsrunde beim Unterhaltsvorschuss: Die derzeitigen Euro-Beträge für den Unterhaltsvorschuss für Kinder unter 18 Jahren liegen unter denen des Jahres 2024. In einer weiteren Kürzungsrunde soll es laut ersten Informationen keinen Unterhaltsvorschuss mehr für die 16 - 18jährigen geben.
Insgesamt zeigt der Vergleich mit den Richtsätzen für den Kindesunterhalt nach der sog. Düsseldorfer Tabelle: Der staatliche Unterhaltsvorschuss liegt deutlich unterhalb des regulären Richtsatzes für unterhaltspflichtige Elternteile – und zwar selbst in der untersten Einkommensklasse. Der Unterhaltsvorschuss kompensiert die alltäglichen Ausgaben für das Kind bzw. die Kinder des alleinerziehenden Elternteils daher nur eingeschränkt und wird beim Bezug von Grundsicherung auch voll angerechnet.
Der eigentliche Skandal ist der Umstand, dass so viele Elternteile ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern nicht nachkommen. Im Jahr 2025 konnten nur 18 % der Ausgaben (3,2 Mrd. Euro) bei dem barunterhaltspflichtigen Elternteil wieder eingetrieben werden. Ein sehr hoher Anteil von Elternteilen, die den finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren leiblichen Kindern nicht von allein nachkommt, entzieht sich also auch den Forderungen der Unterhaltsvorschuss-Stellen.
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