Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihre Vorschläge veröffentlicht. Unter anderem soll das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2031 über die bisherige Marke von 67 Jahren steigen.
Das Muster der Anhebung in kleinen Schritten ist bereits bekannt: 2012 startete die Anhebung von 65 auf 67 Jahre und endet im Jahr 2031 – also neunzehn Jahre später –, wenn der Geburtsjahrgang 1964 regulär in Rente geht. Parallel dazu hat sich das tatsächliche Renteneintrittsalter erhöht: Menschen stehen im Schnitt länger im Berufsleben und gehen später in Rente.
Aber: viele Ältere erreichen die gesetzlich festgelegte Grenze nicht, sei es, weil sie nicht mehr können, wollen oder keine Arbeit haben. Für sie bedeutet eine weitere Anhebung der Altersgrenze eine Rentenkürzung. Die Kommission schlägt einen vereinfachten Zugang zur Rente vor, wenn Menschen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können. Sollte diese Empfehlung 10 von der Politik umgesetzt werden, gilt es diesen vereinfachten Zugang unbedingt auszugestalten.
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