Ab Juli gelten die neuen Regelungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen im SGB II. Zum Beispiel hat die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung nun (wieder) grundsätzlich Vorrang. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen kommen in Betracht, wenn sie langfristig erfolgversprechender sind als eine unmittelbare Vermittlung - insbesondere für unter 30-Jährige. In der hitzigen und teilweise faktenfreien Debatte rund um die Gesetzesänderung ist immer wieder angezweifelt worden, dass die rund 3,9 Millionen Erwerbsfähigen im SGB II tatsächlich ausreichend motiviert seien, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu bestreiten. Wenn nur die Sanktionen härter wären - so die Schlussfolgerung - , würde sich der Leistungsbezug reduzieren lassen und der Staat Geld sparen.
Aber wie groß ist dieses Thema wirklich? Nur 1 % aller Berechtigten im SGB II bzw. 34 Tausend Personen erhielten im Jahresdurchschnitt 2025 eine Leistungskürzung. Seit fünf Jahren steigt zwar die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen. Aber die Zahl der Personen, die mit Minderungen belegt werden, steigt nicht im gleichen Maße. Vielmehr sind Personen mit Leistungsminderung im Durchschnitt mehrfach von Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen betroffen. Letztlich gilt zudem: Verschärfte Sanktionen allein bringen Menschen nicht automatisch dauerhaft in Arbeit - dafür wird weiterhin wirksame Beratung und Qualifizierung erforderlich sein.
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