Mit Spannung wird der Bericht der Alterssicherungskommission erwartet, der im Laufe der kommenden Woche vorgelegt werden soll. Mit Sicherheit wird die betriebliche Altersversorgung ein Thema sein. Wird die Rentenkommission für eine Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung plädieren?
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik vor nunmehr 25 Jahren als fester Bestandteil für ein ausreichendes Alterseinkommen vorgesehen. Aber in der Praxis hat die sog. zweite Säule, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird, nie flächendeckend gegriffen: Nur die Hälfte aller Beschäftigten erwirbt Ansprüche an eine solche Rente.
Vor allem in Kleinbetrieben, mittleren Unternehmen und im Dienstleistungssektor wird Beschäftigten kein entsprechendes Angebot gemacht - sie müssen also noch stärker selbst für das Alter vorsorgen, wenn die gesetzliche Rente weniger abwirft. Im öffentlichen Dienst dagegen erhalten 100 % der Beschäftigten eine Zusatzversorgung. Es geht also.
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Arbeitsschutz und Klimawandel (BMAS)
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Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung (Bertelsmann)
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Paritätischer Armutsbericht 2026: Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit
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Kontroversen


