Seit Jahrzehnten gibt es Ausnahmeregeln für die geringfügige Beschäftigung, die von verschiedenen Seiten schon lange kritisiert werden. Als Argumente werden u.a. vorgebracht: Wer weniger als 603 Euro im Monat verdient, erwirbt über die eigene Arbeit keine Anrechte an das soziale Sicherungssystem. Ein Minijob ist sozial riskant. Zweitens werden im Minijob arbeitsrechtliche Regelungen wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub oft nicht eingehalten, sei es aus Unkenntnis oder um Personalkosten zu sparen.
Drittens besteht ein doppelter Anreiz für den sog. Klebeeffekt im Minijob: Wenn Erwerbspersonen starke Vorteile davon haben, dass sie im Minijob keine Steuern und Sozialabgaben zahlen, werden sie den Minijob einer "normalen" Teilzeitbeschäftigung mit höherer Stundenzahl vorziehen. Auch Unternehmen werden umso eher auf Minijobs statt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung setzen, wenn sie daraus Flexibilitäts- und Kostenvorteile ziehen. Weitere Punkte finden sich in unserer Infografik mit Kurzanalyse.
Neu eingestellt auf Sozialpolitik aktuell:
Altersabsicherung von besonders belasteten Beschäftigten (DIFIS)
Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche von Männern (und Frauen) (StaBu)
Sicherung des Existenzminimums in der geplanten Grundsicherung (BuReg)
Reale Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen (BuReg)
Institutionen & Rassismus (Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt)
BWP 1/2026: Fachkräftepotenziale (BIBB)
Beratung arbeitsmarktferner Arbeitsloser (IAB)
Monitoringbericht zum KiQuTG 2025 (BMBFSFJ)
Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter: Deutliche Fortschritte (IAB)
Arbeit von zu Hause: BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (BAuA)
Kaptitaldeckung in der Alterssicherung (Wirtschaftsdienst)
Äquivalenz in der Rentenversicherung: Die Meinung der Bürger (Wirtschaftsdienst)
Kontroversen


