Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
10/2023: Regelbedarfsstufen-Fortschreibung
Erhöhung der Regelbedarfe 2024
Inkrafttreten: 01.01.2024
Inhalt:
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Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung beträgt 9,07%, die Veränderungsrate für die ergänzende Fortschreibung 9,9%. Die Regelbedarfsstufen nach §8 Absatz 1 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes werden entsprechend der Veränderungsraten erhöht und auf volle Euro gerundet.
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siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
563€ | 506€ | 451€ | 471€ | 390€ | 357€ |