Die mit Ablauf des Monats Juni endende Übergangsregelung für die Regelsatzerhöhung wird um zwei Jahre verlängert; die Regelsätze erhöhen sich damit zum 1.7.1999 und zum 1.7.2000 um den Prozentsatz, um den sich die der jeweiligen Rentenanpassung zugrundeliegenden Nettolöhne des Vorjahres in den alten Bundesländern verändert haben. Damit wird auch die Umsetzung des 1996 beschlossenen neuen Bemessungssystems für die Regelsätze entsprechend hinausgeschoben.