Gefördert durch:

Hans Böckler Stiftung

Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II & Sozialhilfe/SGB XII

tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Bilder/Piktogramme/neuregelungen_30x30.gif Neuregelungen

Beschlussfassung

12/2009: Sechstes Gesetz zur Änderung des SGBII

Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010

Die Bundesbeteiligung an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010 beträgt im Land Baden-Württemberg 27,0%, im Land Rheinland-Pfalz 33,0% und in den übrigen Ländern 23,0%

> Bundestagsanhörung: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen

2009: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

(am 01.08.2009 in Kraft getreten)

Wesentliche Inhalte:

Die bisherige Regelung, dass vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger ein Pauschalbetrag von 30 Euro im Monat für Beiträge zu privaten Versicherungen anrechnungsfrei bleiben wird sofern diese nicht mit einemvolljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben wird dahingehend geändert, dass dieser Betrag fortan anrechnungsfrei bleibt, wenn eine entsprechende Versicherung tatsächlich abgeschlossen wurde, die nach Grund und Höhe angemessen ist.

Gesetzestext:

Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 23.07.2009, BGBl. I Nr. 48 vom 31.07.2009, S. 2340

2009: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) (07/2009)

(am 23.07.2009 in Kraft getreten)

Wesentliche Inhalte (für den Bereich der Sozialhilfe/Grundsicherung):


  • Die Regelung zum „Schulstarterpaket“ (zusätzliche Einmalleistung von 100 Euro) wird erweitert:
    • Sozialhilfe (SGB XII): Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und denen im Monat, in dem der erste Schultag liegt, Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird. Bisher war die Leistung bis zur 10. Jahrgangsstufe begrenzt. Die Leistung wird somit auch auf Fälle des Bezuges von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgedehnt (durch die Einbeziehung berufsbildender Schulen).
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): Einbeziehung aller Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen unter 25 Jahren (bisher: bis zur 10. Jahrgangsstufe), die in dem Monat, in dem der erste Schultag liegt, leistungsbezugsberechtigt sind. Auszubildende im dualen System mit einer Ausbildungsvergütung bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen.
    • Bundeskindergeldgesetz (BKGG): Ausweitung des „Schulstarterpakets“ auf Kinder, die im August des jeweiligen Jahres Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Der Anspruch gilt nicht, wenn eine Ausbildungsvergütung bezogen wird oder ein gleichzeitiger Anspruch nach dem SGB II besteht.

Gesetzestext:

Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.07.2009, BGBl. I Nr. 43 vom 22.07.2009, S. 1959

Anmerkung:

Die mit dieser Neuregelung aufgehobene vorherige Begrenzung der Leistung bis zur 10. Jahrgangsstufe wurde im Dezember 2008 durch die Verabschiedung des „Familienleistungsgesetzes“ geregelt, das daher nicht weiter ausgeführt wird.

Gesetzestext:

Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) vom 22.12.2008, BGBl. I, Nr. 64 vom 29.12.2008

2009: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland („Konjunkturpaket II“)

(am 05.03.2009 in Kraft getreten)

Wesentliche Inhalte (für den Bereich der Sozialhilfe/Grundsicherung):

  • Einführung einer dritten Altersstufe zum 01.07.2009: 6-13 Jährige Kinder im Leistungsbezug erhalten fortan 70 statt bisher 60% des Eck-Regelsatzes.
  • Zeitliche Begrenzung dieser Regelung bis zum Jahresende 2011 (da anschließend anhand der dann vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 die Regelsätze überprüft werden sollen).

Gesetzestext:

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009, BGBl. I, Nr. 11 vom 05.03.2009, S. 416 ff.

Materialien

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.02.2009:

Tagesordnung und Liste der geladenen Sachverständigen und Verbände

Stellungnahmen