2005: Erstes Gesetz zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
(am 01.01.2006 in Kraft getreten)
Wesentliche Inhalte:
- Die Beteiligung des Bundes an den Unterkunfts- und Heizungskosten für EmpfängerInnen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für das Jahr 2005 wird nicht revidiert.
- Durch eine Änderung des § 46 Abs. 6 SGB II wird die Beteiligung des Bundes von 29,1% der Kosten auch für 2006 beibehalten.
- Laut § 46 Abs. 7 SGB II wird der Anteil des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007 durch Bundesgesetz neu geregelt werden (vgl. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes).
Weitere Materialien:
2005: Freibetragsneuregelungsgesetz
(Am 01.10.2005 in Kraft getreten)
Wesentliche Inhalte:
- Einführung eines Grundfreibetrages von 100 Euro, bis zu dem ein Einkommen erwerbstätiger Alg II - EmpfängerInnen anrechnungsfrei bleibt. Bei einem Einkommen über 400 Euro können jedoch höhere Beträge (z. B. aufgrund von Werbungskosten) geltend gemacht werden.
- Vom Bruttoeinkommen zwischen 100,01 Euro und 800 Euro bleiben 20%, vom Bruttoeinkommen zwischen 800,01 und 1200 Euro (1500 Euro wenn mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt) bleiben 10% auf den SGB II-Bedarf anrechnungsfrei.



