1998: Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Inkrafttreten der ersten Stufe ab 1999
- Senkung des Eingangssteuersatzes der ESt von 25,9 (1998) auf 23,9 %
- Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um monatlich jeweils 30 DM auf 250 DM
- Anhebung des Grundfreibetrags um 702 DM auf 13.067 DM (Ledige) bzw. um 1.404 DM auf 2.6134 (Verheiratete)
Zweite Stufe ab 2000:
- Weitere Anhebung Grundfreibetrags auf rd. 14.000 DM/28.000 DM
- Weitere Absenkung des Eingangssteuersatzes von 23,9 % auf 19,9 %
- Senkung des Spitzensteuersatzes von 51 % auf 48,5 % ab 107.568 DM/215.136 DM.
Gesetzestext:
1998: Außerkraftsetzung der Kindergeldauszahlungsverordnung vom 10.11.1995
- Auszahlung des Kindergeldes wieder durch die Familienkassen bei den Arbeitsämtern



