Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
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Beschlussfassung
#/2024: Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus bei 48%; Einführung eines Generationenkapitals; Weitere Regelungen zur Erhöhung der Transparenz und zur Stabilisierung der Finanzierung der GKV
Referentenentwurf vom 04.03.2024
Inkrafttreten: 01.01.2024 (teilweise)
Inhalte:
- Es wird eine Niveauschutzklausel eingerichtet, die das Rentenniveau bis Juli 2039 auf 48% absichert.
- Potenzielle Beitragssatzanhebungen auf 20% ab 2028. Ab 2035 wird von einem Beitragssatz von 22,3% ausgegangen.
- Die Einrichtung eines "Generationenkapitals" soll ab 2036 Beitragsentlastungen führen, indem Rendite aus Kapitalmarktanlagen in die Rentenkasse eingezahlt werden sollen. Zu diesem Zweck sollen der Stiftung insgesamt 200 Mrd. € bis zum Jahr 2036 zugeführt werden.
- Das Generationenkapital soll von einer Stiftung verwaltet werden, die für diesen Zweck eingerichtet wird.
- Fortschreibungsvorschriften für Zuschüsse des Bundes werden verändert, um die Zuschusszahlungen des Bundes zu vereinfachen.
- Die Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben.
- Die Beitragssatzuntergrenze von 18,6% bleibt bis mindestens 2036 bestehen.
- Änderungen in den Berichtspflichten der Bundesregierung
#/2024: EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlunggesetz
Organisation der Auszahlung der bereits 2022 beschlossenen Verbesserung für Erwerbsminderungsbestandsrentner*innen in zwei Stufen
Referentenentwurf vom 12.03.2024
Inkrafttreten: 01.07.2024
Inhalte:
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Durch das im Jahr 2022 beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Leistungen von Erwerbsminderungsrentner*innen/Witwen-/Witwernrenten wurde eine Aufwertung von dieser Renten eingeführt, auch wenn sie sich schon im Rentenbestand befanden, also zwischen 1.01.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hatten. Die Verbesserung der Renten soll durch einen pauschalen Zuschlag ab dem 1. Juli 2024 gezahlt werden. Eine automatisierte Umsetzung des Zuschlag kann die Deutsche Rentenversicherung jedoch bis dahin nicht umsetzen. Das EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz sieht daher nun vor, dass die Auszahlung in zwei Stufen organisiert werden soll:
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In einer ersten Stufe ab Juli 2024 soll monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt werden. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
- In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.