Sozialpolitik aktuell in Deutschland

07/2015: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention

Maßnahmen zur Förderung und besseren Finanzierung von Verhaltens- und Verhältnisprävention

Referentenentwurf (20.10.2014)

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/4282 vom 11.03.2015)

Bundestagsanhörung am 22.04.2015: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen Teil 1;
Teil 2, Teil 3

Gesetz vom 17.07.2015

Inkrafttreten:Am 25.07.2015 (mit einigen Ausnahmen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: GKV, GRV, SPV, GUV und auch die PKV 
  • Festlegung gemeinsamer Ziele in einer Nationalen Präventionskonferenz durch die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner; Verständigung auf ein gemeinsames Vorgehen ("nationale Präventionsstrategie")
  • Vereinbarung der konkreten Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen. Beteiligt sind die  Sozialversicherungsträger und die Länder und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände 
  • Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.
  • Förderung der Impfprävention (Schutzimpfungen) durch verschiedene Maßnahmen. Auch Betriebsärzte können künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen.
  • Weiterentwicklung der bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Berücksichtigung der individuellen Belastungen und der Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten 
  • Einsatz von mehr als 500 Mio. Euro jährlich für Gesundheitsförderung und Prävention von Krankenkassen und Pflegekassen mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen,  Betrieben und Pflegeeinrichtungen 
  • Erhöhung der finanziellen Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe um rund 30 Mio. Euro. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.  
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) erhält von den Kassen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio. Euro.

 


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