Sozialpolitik aktuell in Deutschland

12/2014: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung

Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Artikel 3 und 4)

Gesetzentwurf vom 22.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2586)

Gesetz vom 22.12.2014

Inkrafttreten: 01.01.2015

 

Inhalte:

  • Der Bund stockt das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Jahren 2016, 2017 und 2018 schrittweise um insgesamt 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro auf.
  • Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der ganztägigen Betreuung möglich.

 


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