12/2014: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Artikel 3 und 4)
Gesetzentwurf vom 22.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2586)
Inkrafttreten: 01.01.2015
Inhalte:
- Der Bund stockt das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Jahren 2016, 2017 und 2018 schrittweise um insgesamt 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro auf.
- Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der ganztägigen Betreuung möglich.