Sozialpolitik aktuell in Deutschland

07/2012: Psych-Entgeltgesetz, darin Art. 4a: Arbeitslosenversicherung

Sonderregelung Anwartschaftszeiten Arbeitslosengeld

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/8986 vom 14.03.2012)

Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf und zu den Anträgen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen zum Bereich "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung" am 23.04.2012, Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Einzelsachverständigen
darunter Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Bosch/IAQ (Einzelsachverständiger): "Kurzzeitbeschäftigte in der Arbeitsmarktpolitik besser absichern“ in: IAQ-Standpunkte 01/2012

Gesetz vom 21.07.2012

Inkrafttreten: (Artikel 4a) 01.08.2012

 

Inhalt:

  • Verlängerung der Sonderregelung zur Anwartschaftszeit auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld. Die verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten gilt bis Ende 2014 (zuvor begrenzt bis 01.08.2012). Voraussetzung: Die in der Rahmenfrist zurückgelegte Beschäftigung muss überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestehen, die zeit- und zweckbefristet sind und bei denen die Beschäftigungstage auf nicht mehr als zehn (bislang sechs) Wochen im Voraus vertraglich festgelegt ist.

 

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