11/2015: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
Ausbau und Stärkung der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/5170 vom 12.06.2015)
Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.01.2016
Wesentliche Inhalte:
- Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung und Förderung der Vernetzung in der Regelversorgung
- Stärkung der Palliativpflege, Erleichterungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Förderung des weiteren Ausbaus der SAPV in ländlichen Regionen
- Verbesserte Finanzierung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit
- Sterbebegleitung als Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung
- Einführung eines Anspruchs auf Beratung und Hilfestellung, Förderung der Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen
- Verbesserung der ärztlichen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- Anreize für ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot zur Betreuung in der letzten Lebensphase, Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern