Sozialpolitik aktuell in Deutschland

11/2015: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Ausbau und Stärkung der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/5170 vom 12.06.2015)

Bundestagsanhörung am 21.09.2015: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 01.12.2015

Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.01.2016

 

Wesentliche Inhalte:

  • Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung und Förderung der Vernetzung in der Regelversorgung 
  • Stärkung der Palliativpflege, Erleichterungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Förderung des weiteren Ausbaus der SAPV in ländlichen Regionen 
  • Verbesserte Finanzierung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit
  • Sterbebegleitung als Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung
  • Einführung eines Anspruchs auf Beratung und Hilfestellung, Förderung der Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen 
  • Verbesserung der ärztlichen Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen 
  • Anreize für ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot zur Betreuung in der letzten Lebensphase, Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern

 


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