08/2014: Haushaltsbegleitgesetz 2014
Kürzung des Bundeszuschusses zur GKV in den Jahren 2014 und 2015. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden 2014 und 2015 3,5 bzw. 2,5 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve zugeführt.
Inkrafttreten: 12.08.2014
Wesentliche Inhalte:
- Die Zuschüsse des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen werden 2014 auf 10,5 Mrd. Euro und 2015 auf 11,5 Mrd. Euro gekürzt; im Jahr 2016 betragen sie 14 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2017 14,5 Mrd. Euro.
- Um die Minderung auszugleichen, werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds in den Jahren 2014 3,5 Mrd. Euro und 2015 2,5 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Fonds zugeführt.