12/2014: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz: Vorrang von Geldleistungen
Gesetzentwurf vom 11.11.2014 (Bundestagsdrucksache 18/3144)
Inkrafttreten: 01.01.2015 bzw. 01.03.2015 (Asylberwerberleistungsgesetz)
Inhalt:
- Anpassungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz bei der räumlichen Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete: Die Residenzpflicht wird nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich abgeschafft. Um dabei weiterhin eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, wird eine Wohnsitzauflage für solche Asylbewerber und Geduldete eingeführt, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
- Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz: Nur noch während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird in der bisherigen Form am Sachleistungsprinzip festgehalten. Nach der Erstaufnahmezeit werden nunmehr zukünftig vorrangig Geld- statt Sachleistungen erbracht. Sachleistungen bleiben daneben jedoch weiterhin möglich, wenn es nach den Umständen erforderlich ist. Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden gesondert erbracht.