Sozialpolitik aktuell in Deutschland

12/2014: Plegestärkungsgesetz I

Anpassung (Dynamisierung) der Pflegeleistungen, Leistungsflexibilsierung, Verbesserung der Personalausstattung, Beitragssatzanhebung, Errichtung eines Pflegevorsorgefonds

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/1798 vom 23.06.2014)

Bundestagsanhörung am 24.09.2014: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 17.12.2014

Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.01.2015

 

Wesentliche Inhalte

Dynamisierung der Leistungen

  • Anhebung der Leistungsbeträge um 4 Prozent - in Anpassung an die Preisentwicklung der letzten drei Jahre

Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung ab 2015 in Euro

 

Pflegestufe 0

„erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“

Pflegestufe I

„erheblich Pflegebedürftige“

Pflegestufe II

„Schwerpflege-bedürftige“

Pflegestufe III

„Schwerstpflegebedürftige“

(in besonderen Härtefällen)

Pflegegeld für häusliche Pflege (pro Monat) bis zu

 

-

244

458

728

mit Demenz*

123

316

545

728

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege (pro Monat) bis zu

 

-

468

1.144

1.612 (1.995)

mit Demenz*

231

689

1.298

1.612 (1.995)

Teilstationäre Pflege (Tagespflege und Nachtpflege) (pro Monat) bis zu

 

-

468

1.144

1.612

mit Demenz*

231

689

1.298

1.612

Pflegehilfsmittel (pro Monat) bis zu

 

-

40

40

40

mit Demenz*

40

40

40

40

Vollstationäre Pflege (pro Monat) bis zu

 

-

1.064

1.330

1.612 (1.995)

mit Demenz*

-

1.064

1.330

1.612 (1.995)

Häusliche Verhinderungspflege/Ersatzpflege (bis zu 42 Kalendertagen) (im Kalenderjahr) bis zu

Durch nahe Angehörige

Bis zum 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe

Durch Personen, die keine nahen Angehörigen sind

 

1.612

1.612

1.612

mit Demenz*

1.612

1.612

1.612

1.612

Kurzzeitpflege (bis zu vier Wochen) (pro Kalenderjahr)

 

-

1.612

1.612

1.612

mit Demenz*

1.612

1.612

1.612

1.612

 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Flexibler Einsatz der Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Einsatz von 60 % des Jahresbeitrags der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege, umgekehrt bis zu 100% des Jahresbeitrags der Verhinderungspflege für Kurzzeitpflege. Ausweitung der Zeiten der Kurzzeitpflege von vier auf acht Wochen, der Verhinderungspflege von vier auf sechs Wochen.


Tages- und Nachtpflege

  • Anrechnungsfreie Inanspruchnahme neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen


Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Ausbau der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Ausweitung auf alle Pflegebedürftigen. Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen anstelle eines Teils (von bis zu 40 %) des ambulanten Pflegesachleistungsbetrags (Umwidmung).


Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel

  • Erhöhung der Zuschüsse. Anerkennung eines erhöhten Zuschusses bei Wohngemeinschaften


Ausbau der Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

  • Verbeserung des Betreuungsschlüssels auf 1:20, Aufstockung der Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte on den Heimen auf bis zu 45.000, Möglichkeit der Inanspruchnahme durch alle Pflegebedürftigen, nicht mehr nur Demenzkranke


Beitragssatzanhebung

  • Erhöhung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte


Pflegevorsorgefonds

  • Aufbau eines kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds mit den Einnahmen auf 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) und Verwaltung durch die Deutsche Bundesbank. Ziel: Abbau der Rücklagen ab 2035 zur Begrenzung von Beitragssatzanhebugen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.

 


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