Sozialpolitik aktuell in Deutschland

12/2010: Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Artikel 14)

Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen der Grundsicherung, Streichung des Zuschlags beim Wechsel von ALG auf ALGII

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/3030 vom 27.09.2010) 

Bundestagsanhörung am 04.10.2010: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen 

Gesetz vom 09.12.2010

Inkrafttreten: 01.01.2011

 

Inhalt (Artikel 14):

  • Anrechnung des Elterngeldes: Das Elterngeld (300 Euro bzw. 150 Euro) wird zukünftig bei der Ermittlung von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und Kinderzuschlag voll angerechnet. Der Betrag wird zwar weiterhin gezahlt, aber die Grundsicherungsleistung wird entsprechend vermindert. Das gilt nicht für die leistungsberechtigten Mütter bzw. Väter, bei denen das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorheriges Erwerbseinkommen ersetzt.

  • Streichung des befristeten Zuschlags beim Übergang von ALG I auf ALG II: Dieser auf maximal zwei Jahre befristete Zuschlag von maximal 160 Euro (Alleinstehende) bzw. 320 Euro (Paare) und zuzüglich bis zu 60 Euro pro Kind, der einen abrupten Absturz von der Lohnersatzleistung ALG I auf das existenzminimale ALG II abgefedern sollte, fällt ersatzlos weg. Wenn die am vormaligen Nettolohn bemessene Versicherungsleistung Arbeitslosengeld wegfällt bzw. ausläuft, werden die Betroffenen (bei Bedürftigkeit!) dann ausschließlich auf die Leistungssätze des SGB II verwiesen.

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