12/2009: Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/41 vom 18.11.2009)
Inkrafttreten: 01.01.2010
Inhalt:
- Die Bundesbeteiligung an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010 beträgt im Land Baden-Württemberg 27,0%, im Land Rheinland-Pfalz 33,0% und in den übrigen Ländern 23,0%


