03/2009: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland („Konjunkturpaket II“) (Artikel 8)
Dritte Altersstufe bei den Regelsätzen
Inkrafttreten: 05.03.2009
Inhalt (Artikel 8):
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Einführung einer dritten Altersstufe zum 01.07.2009: 6-13 Jährige Kinder im Leistungsbezug erhalten fortan 70 statt bisher 60% des Eck-Regelsatzes.
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Zeitliche Begrenzung dieser Regelung bis zum Jahresende 2011 (da anschließend anhand der dann vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 die Regelsätze überprüft werden sollen).


