Sozialpolitik aktuell in Deutschland

09/2008: Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (Artikel 2)

Erhöhung des Wohngelds, Neuregelung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/6543 vom 29.09.2007)

Gesetz vom 24.09.2008

Inkrafttreten: 01.01.2009

 

Wesentliche Inhalte

(Artikel 1: Wohngeld)

  • Für die Berechnung des Wohngeldes sind die Zahl der Familienmitglieder und die Zugehörigkeit der jeweiligen Gemeinde zu einer Mietstufe maßgeblich. Die bisherige Kategorisierung nach Ausstattung und Bezugsfertigkeit einer Wohnung gilt nicht mehr.
  • Die Miethöchstbeträge wurden grundsätzlich um 10 % und die Wohngeldtabellenwerte um 8 % angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes in Abhängigkeit von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete/Belastung ablesen.
  • Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Dabei wird ein nach der Haushaltsgröße gestaffelter fester Betrag vorgesehen, der zur anrechenbaren Bruttokaltmiete hinzugerechnet wird. Für eine Familie mit 4 Haus­haltsmitgliedern z. B. ist ein Betrag mit 43 € für Heizkosten vorgesehen.
  • Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, müssen, um die Verbesserungen des Wohngeldrechtes in Anspruch zu nehmen, keinen besonderen Antrag stellen. Die Wohngelderhöhungen werden nach Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes rückwirkend ab dem 01.01.2009 neu berechnet und Wohngelderhöhungsbeträge rückwirkend ausgezahlt.

(Artikel 2: SGB XII/Sozialhilfe):

  • Neue Grundlage für die Kostenbeteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Statt des ursprünglich geplanten Festbetrags wird eine prozentuale Kostenbeteiligung an den grundsicherungsbedingten Mehraufwendungen von

• 13% (im Jahr 2009)
• 14% (im Jahr 2010)
• 15% (im Jahr 2011 und )
• 16% (ab 2012)

der grundsicherungsbedingten (Netto-)Mehrausgaben des Vorvorjahres geleistet.

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