06/2009: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches SGB
Rentengarantie - Vermeidung von Rentenkürzungen
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/8744 vom 08.04.2008)
Inkrafttreten: 01.07.2008
Inhalt:
- Die Rentenanpassungsformel wird durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ergänzt. Eine Absenkung des aktuellen Rentenwertes, die dann zu einer nominellen Rentenkürzung führen würde, ist auch dann ausgeschlossen, wenn die nominellen Durchschnittsentgelte sinken (würden), also die Lohnentwicklung negativ ist. Durch die nunmehr generelle Schutzklausel kann es nicht zu einer Absenkung des aktuellen Rentenwerts kommen.
- Die unterbliebene Dämpfung des Anpassungssatzes wird in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsbedarf). Der Anpassungssatz wird so lange maximal halbiert, bis der Ausgleichsbedarf abgeschmolzen ist.