Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Pflegeversicherung & Pflege

Neuregelungen

Beschlussfassung


#/2026: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Kürzungen der Ausgaben, Erhöhung der Einnahmen, Stärkung der Prävention

Referentenentwurf vom 04.06.2026

Inhalte

Kürzungen auf der Ausgabenseite

  • Reduzierung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen auf 70 Prozent.
  • DIe tarifliche Entlohnung für Pflegekräfte soll für einen Zeitraum von vier Jahren in ihrer Anwendung sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen ausgesetzt werden.
  • Kürzung der Eigenanteile an den Pflegekosten durch Streckung der derzeitigen Zuschüsse für die vollstationäre Pflege von je sechs Monaten: Der Eigenanteil soll nicht wie bisher in den ersten zwölf Monaten, sondern den ersten 18 Monaten um 15 Prozent durch Zuschüsse gesenkt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll nicht ab dem vierten Jahr greifen, sondern sechs Monate später.
  • Enger gefasste Einstufungen der Feststellen einer Pflegebedürftigkeit.
  • Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1.
  • Rücknahme der 2020 eingeführten Regelungen zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger bei der Berechnung des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege.

Änderungen auf der Einnahmeseite

  • Der Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte angehoben werden.
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung ab 2027 auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern: Für bisher mitversicherte Partner soll das Beitrag zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.
  • Zahlung von Beiträgen zur Pflegeversicherung in Minijobs.

Prävention, Digitalisierung und Dynamisierung

  • Versicherte im Alter über 60 Jahren haben Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen. Versichertendaten sollen systematisch genutzt werden, um präventionsrelevante Bedarfe zu bestimmen und passende Angebote empfehlen.
  • Anspruch auf fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege (Pflegebegleitung) zum Erhalt der Selbständigkeit.
  • EInführung eines „Pflege-Cockpits“ für Pflegebedürftige und pflegende An- und Zugehörigen an einem einheitlichen digitalen Ort.
  • Einführung eines Überbrückungsbudgets für pflegerische Not- und Akutsituationen.
  • Erhöhung der Anreize für den Einsatz von Technik und Digitalisierung für Pflegeeinrichtungen. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität werden 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird verstetigt und erhält weitere Aufgaben.
  • Stärkung der kommunalen Pflegestrukturplanung zur Behebung von struktureller Unterversorgung, indem planungsrelevante Daten der Kranken- und Pflegekassen von den Ländern und ihren Kommunen über eine Plattform unkompliziert abgerufen werden können.
  • Für die regulären Leistungen der Pflegekassen soll ab 2028 eine regelhafte jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorgenommen werden.
 

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