2007: Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
(am 01.04.2007 in Kraft getreten)
Wesentliche Inhalte:
1) Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesundheitsfonds (ab 2009):
- Einzahlung der Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber nach aktuellen Relationen (2007: Beitragssatz Arbeitnehmer 7,7% des Bruttoeinkommens (einschl. Sonderbeitrag von 0,9%), Beitragssatz Arbeitgeber 6,8%) nach einem vom Bund per Rechtsverordnung festgelegten einheitlichen Beitragssatz.
- Hinzu kommen steuerfinanzierte Bundeszuschüsse. Die für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern erforderlichen Mittel sollen komplett aus Steuern finanziert werden.
- Verteilung der Fondsmittel an die Krankenkassen nach einer für alle Versicherten einheitlichen Kopfpauschale. Ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich erfolgt mittels Zuweisung alters- und risikoabhängiger Zu- und Abschläge für die Kassen.
- Lässt sich der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Fondszuweisungen nicht decken, kann diese von den Mitgliedern ein Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds nicht überschreiten. Erhebung und Erhöhung des Zusatzbeitrages begründen ein Sonderkündigungsrecht seitens des Mitgliedes.
- Übersichtsdarstellung: Der Gesundheitsfonds ab 2009
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2) Patienten und Versicherte
- Versicherungspflicht
- Erstmalig besteht spätestens ab 2009 für jeden eine Versicherungspflicht. Bisher sind Schätzungen zufolge 200-300 Tsd. Personen im Krankheitsfall nicht abgesichert.
Seit April 2007 müssen Nichtversicherte, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, zur letzten Krankenkasse zurückkehren. Zuletzt privat Versicherte ohne aktuellen Versicherungsschutz, müssen sich seit Juli 2007 wieder privat versichern. Für sie gilt der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (s.u.). Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, werden gemäß ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zugeordnet (Angestellte in die GKV, Selbstständige in die PKV).
- Erstmalig besteht spätestens ab 2009 für jeden eine Versicherungspflicht. Bisher sind Schätzungen zufolge 200-300 Tsd. Personen im Krankheitsfall nicht abgesichert.
- Vorsorge und Zuzahlungen
- Durch die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen kann sich die Zuzahlungsgrenze für chronisch Erkrankte von zwei Prozent des Haushaltseinkommens auf ein Prozent reduzieren.
- Zum Eintreten dieser Regelung ab 2008 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (s.u.) Ausnahmeregelungen für jene Krankheiten festlegen, die nicht zwangsläufig durch Vorsorgeuntersuchungen oder therapiegerechtes Verhalten nachgewiesen werden können. Weiterhin gelten diese Regelungen nicht für Versicherte, die bestimmte Altersgrenzen überschritten haben.
- Wahltarife
- Seit April 2007 können die Krankenkassen ihren Versicherten Selbstbehalt-, Kostenerstattungs- oder Beitragserstattungstarife anbieten. Bonuszahlungen an Versicherte dürfen 600 Euro nicht überschreiten. Für freiwillig angebotene Wahltarife gilt eine gesetzliche Bindungsfrist von drei Jahren.
- Für besondere Versorgungsformen (hausarztzentrierte Versorgung, integrierte Versorgung oder Tarife mit Bindung an bestimmte Leistungserbringer) müssen die Kassen spezielle Tarifgestaltungen anbieten.
- Leistungen
- Im Wesentlichen bleiben der Leistungskatalog der GKV und die Zuzahlungsregeln unverändert.
- Verschiedene Leistungen, etwa bei der Palliativversorgung, der medizinischen Rehabilitation, Eltern-Kind-Kuren und empfohlene Schutzimpfungen werden von Satzungs- und Ermessens- zu Pflichtleistungen der Krankenkassen.
- Der Leistungsumfang bei Folgeerkrankungen aufgrund medizinisch nicht notwendiger Eingriffe (Tätowierungen, Piercings, Schönheitsoperationen) wird eingeschränkt. Die Krankenkassen können die Versicherten in diesen Fällen verschuldungsunabhängig in angemessener Höhe an den Kosten der Behandlung beteiligen und das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern.
3) Apotheken, Ärzte, Kliniken
- Apotheken: Anstieg des von den Apotheken den Krankenkassen einzuräumenden Rabatts auf 2,30 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung (bisher: 2,00 Euro). Bei gleichen Wirkstoffen und gleichwertiger Qualität Verkauf des günstigeren Präparates, wenn dies nicht ausdrücklich vom Arzt anders bestimmt wurde.
- Krankenhäuser: Die ambulante Erbringung spezialisierter Leistungen für Menschen mit schweren oder seltenen Krankheiten ist künftig ohne weitere Voraussetzungen möglich.
- Niedergelassene Ärzte: Ab 2009 schrittweise Einführung einer Euro-Gebührenordnung, die die bisherige Budgetierung ablöst. Die Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung orientieren sich künftig an der Morbidität der Versicherten. Die Krankenkassen müssen demnach mehr Honorar zur Verfügung stellen, wenn die Ärzte mehr Leistungen erbringen müssen, weil der Gesundheitszustand ihrer Patienten es erfordert. Das Morbiditätsrisiko wird somit auf die Kassen übertragen.
- Vertragswettbewerb: Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und einzelnen oder Gruppen von Ärzten dürfen in erweitertem Umfang geschlossen werden. Seit April 2007 müssen alle Krankenkassen hausarztzentrierte Versorgungsverträge anbieten.
4) Organisation der GKV
- Die sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen werden ab Juli 2008 vom „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“ ersetzt. Aufgabe dieses Gremiums ist die Vertretung sämtlicher Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung, die Vertragskompetenz beschränkt sich auf Kollektivverträge und zwingend einheitlich zu treffende Entscheidungen.
- Zum Juli 2008 Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses zur effektiveren Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Entscheidungsgremien sollen durch Hauptamtliche besetzt, die Gremienarbeit gestrafft und transparenter werden sowie die Möglichkeiten der Konfliktlösung durch unparteiische Mitglieder erweitert werden.
- Die Krankenkassen werden mit Ausnahme der geschlossenen BKKs ab 2009 für den Wettbewerb geöffnet. Fusionen, auch zwischen Krankenkassen verschiedener Kassenarten, sind seit April 2007 neu geregelt. Zur Vorbereitung der Einführung der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, sind diese verpflichtet, ab 2010 einen Kapitalstock zu bilden, um die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Insolvenzfall sicherzustellen.
5) Private Krankenversicherung
- Private Krankenversicherer sind ab 2009 verpflichtet, einen Basistarif ohne Risikozuschläge anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Basistarif darf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Es gilt ein Kontrahierungszwang, der die Ausgrenzung bestimmter Risiken ausschließt.
- Der Wechsel innerhalb der PKV wird tendenziell erleichtert, da – in engen Grenzen – ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden kann.
- Die Hürden für einen Wechsel freiwillig gesetzlich Versicherter in die PKV wurden erhöht: Die Versicherungspflichtgrenze bleibt bestehen, ein Wechsel ist jedoch nur möglich, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Materialien:
- Entschließung des Bundesrates vom 16.02.2007, BR-Drs. 75/07(B)
- Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 31.01.2007, BT-Drs. 16/4200 (24,9 MB!)
- Bericht des Gesundheitsausschusses vom 01.02.2007, BT-Drs. 16/4247 (10 MB!)
- Gegenäußerung der Bundesregierung vom 11.01.2007, BT-Drs. 16/4020
- Stellungnahme des Bundesrates vom 15.12.2006, BR-Drs. 755/06(B)
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 6. - 14.11.2006
- Tagesordnungen
- Struktur der Anhörung
- Stellungnahmen I (AOK-Bundesverband - Bundesärztekammer)
- Stellungnahmen II (Bundespsychotherapeutenkammer - Bundesversicherungsamt)
- Stellungnahmen III (Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin - Dt. Verein für öff. und priv. Fürsorge)
- Stellungnahmen IV (Diakonisches Werk - See-Krankenkasse)
- Stellungnahmen V (Sozialverband Deutschland - Peter Zimmermann)
- Unaufgeforderte Stellungnahmen I (ADAC - Bundesvereinigung Lebenshilfe)
- Unaufgeforderte Stellungnahmen II (Dt. Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie - Volkssolidarität Bundesverband)



