Arbeitsförderung/SGB III
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2012: Haushaltsbegleitgesetz 2013 - Artikel II (SGB III)
Wegfall des Eingliederungsbeitrags der BA (Artikel II)
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/10588 vom 03.09.2012)
Inkrafttreten: 01.01.2013
Inhalt:
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Der von der BA an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag (Beteiligung an den Kosten des SGB II) entfällt.
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Zugleich Streichung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung
12/2012: Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes
Inkrafttreten: 01.01.2013
Inhalt:
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Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Anspruch bis Ende 2013 entstanden ist, von 6 auf (längstens) 12 Monate verlängert.
12/2012: Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro, Spannweite der Midijob-Zone zwischen 450 und 850 Euro
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/10773 vom 25.09.2012)
Dr. Claudia Weinkopf/IAQ (Einzelsachverständige): "Minijobs" in: IAQ Standpunkte 03/2012)
Inkrafttreten: 01.01.2013 (mit Übergangsregelungen für bestehende Arbeitsverhältnisse)
Wesentliche Inhalte:
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Anhebung der Verdienstgrenze für die Minijob-Regelung von 400 auf 450 Euro im Monat.
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Zugleich Anhebung des Beginns der Gleitzone von 401 auf 451 Euro und des Endes von 800 auf 850 Euro.
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(Neue) Mini-Jobs sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Zu den Regelungen bezüglich der Rentenversicherungspflicht siehe Neuregelungen 2012 Rentenversicherung..
Grafische Darstellung der neuen Mini- und Midi-Zone und der entsprechenden Beitragssätze: Kommentierte Infografik
07/2012: Psych-Entgeltgesetz, darin Art. 4a: Arbeitslosenversicherung
Sonderregelung Anwartschaftszeiten Arbeitslosengeld
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/8986 vom 14.03.2012)
Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf und zu den Anträgen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen zum Bereich "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung" am 23.04.2012, Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Einzelsachverständigen
darunter Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Bosch/IAQ (Einzelsachverständiger): "Kurzzeitbeschäftigte in der Arbeitsmarktpolitik besser absichern“ in: IAQ-Standpunkte 01/2012
Inkrafttreten: (Artikel 4a) 01.08.2012
Inhalt:
- Verlängerung der Sonderregelung zur Anwartschaftszeit auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld. Die verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten gilt bis Ende 2014 (zuvor begrenzt bis 01.08.2012). Voraussetzung: Die in der Rahmenfrist zurückgelegte Beschäftigung muss überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestehen, die zeit- und zweckbefristet sind und bei denen die Beschäftigungstage auf nicht mehr als zehn (bislang sechs) Wochen im Voraus vertraglich festgelegt ist.