Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III

Neuregelungen

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Beschlussfassung


12/2009: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bezug von Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Kurzarbeit

Verordnung vom 08.12.2019

Inkrafttreten: 01.01.2010

Inhalt:

  • Ab dem 1.1.2010, befristet bis zum 31.12. 2010, wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate verlängert.

  • Unternehmen die im Laufe des Jahres 2009 mit Kurzarbeit begonnen haben, kommt noch die vorhergehende Bezugsdauer von 24 Monaten zugute.

 

07/2009: Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 2)

Erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte, Erstattung der Arbeitgeberbeiträge bei Kurzarbeit

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/22596 vom 08.04.2009)

Gesetz vom 15.07.2009 

Inkrafttreten: 01.08.2009

 

Inhalt:

  • Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des Bezugs von Arbeitslosengeld reicht unter folgenden Bedingungen eine Vorversicherungszeit von sechs statt zwölf Monaten aus: Die in der Rahmenfrist zurückgelegten Beschäftigungstage müssen sich überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als sechs Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet sind. Das in den letzten zwölf Monaten erzielte Arbeitsentgelt darf die Bezugsgröße nicht übersteigen.
  • Nach Versicherungsverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 6, 8 oder 10 Monaten beträgt die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld entsprechend 3, 4 oder 5 Monate.

  • In den Jahren 2009 und 2010 werden den Arbeitgebern bei durchgeführter Kurzarbeit ab dem siebten Monat die vollen von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

 

05/2009: Erste Verordnung zur Veränderung der Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Verordnung vom 29.05.2009

Inkrafttreten: 01.07.2009

 

Inhalt:

  • Befristet für die Antragstellung bis zum 31.12.2009 wird die Bezugsdauer für Kurzarbeitgeld von 18 auf 24 Monate verlängert.

 

03/2009: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II)

Artikel 10: Erleichterter Bezug von Arbeitslosengeld, Änderungen beim Kurzarbeitergeld, Qualifizierung

Gesetz vom 02.03.2009

Inkrafttreten: 01.07.2009

 

Wesentliche Inhalte:

  • Bis Ende 2010 fällt für die Gewährung von Kurzarbeitergeld die Voraussetzung weg, dass im Kalendermonat mindestens ein Drittel der im Betrieb bzw. der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein muss.

  • Vom Arbeitgeber alleine zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge werden ab 02/2009 bis Ende 2010 auf Antrag hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet. Für Zeit einer Qualifizierung der Kurzarbeiter erfolgt eine volle Erstattung.

  • Auch Leiharbeitnehmer können ab 02/2009 bis Ende 2010 Kurzarbeitergeld erhalten. Vereinbarungen zum Aussschluss der gesetzlichen Vergütungsanspruchs werden ermöglicht.

  • Für die Wiedereinstellung von arbeitslosen Leiharbeitnehmern beim selben Verleiher werden in den Jahren 2009 und 2010 Zuschüsse der BA zur Qualifizierung bereit gestellt.

  • Für bis Ende 2010 begonnene neu geförderter Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern übernimmt die BA die vollständige Finanzierung.

  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer wird auf alle Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegt.