Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

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Beschlussfassung


04/2006: Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arneimittelversorgung

Verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der Arzneimittelversorgung 

Gesetz vom 26.04.2006

Inkrafttreten: 01.05.2006


Wesentliche Inhalte:

  • Vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2008 gilt ein zweijähriger Preisstopp für Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden (sog. Preismoratorium).

  • Die Festbeträge für Arzneimittel werden gesenkt. Die Krankenkassen können mit den Herstellern einen speziellen Rabattvertrag abschließen, damit die Arzneimittel mit Preisen über Festbetrag für die Versicherten ohne Mehrkosten verfügbar sind.

  • Für Arzneimittel, deren Preis um 30 Prozent oder mehr unterhalb des Festbetrags liegt, können die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren, dass sie ohne Zuzahlungen des Versicherten abgegeben werden können.

  • Für Arzneimittel aus über 80 Festbetragsgruppen werden Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgesetzt, die am 1. Juli 2006 in Kraft treten. Arzneimittel aus diesen Gruppen sind, wenn der Apothekenverkaufspreis diesen

    Grenzwert nicht überschreitet, für Patienten zuzahlungsfrei.

  • Die Rabattregelungen zwischen Pharmaunternehmen und-händlern sowie den Apotheken werden transparenter und patientenfreundlicher gestaltet. Beispielsweise wird die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen

    (Naturalrabatte) an Apotheken unterbunden. Das bisherige Volumen der Naturalrabatte wird zur Entlastung der Krankenkassenbeiträge an die Krankenkassen weitergegeben.

  • Für Arzneimittel im Generika fähigen Markt, also für patentfreie Arzneimittel mit gleichen Inhaltsstoffen, die von mehreren Unternehmen angeboten werden, wird ein Rabatt in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises erhoben. Ausgenommen von diesem Rabatt sind allerdings Arzneimittel, deren Preis um 30 Prozent niedriger als der Festbetrag ist.

  • Die Ärzte werden stärker in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen genommen (Bonus-Malus-Regelung). Es gelten Zielvorgaben für die Preiswürdigkeit der verordneten Arzneimittel gelten

    Bei Überschreitung der Zielvorgaben um 10 Prozent hat der verordnende Arzt die Medikamentenkosten anteilig zu erstatten. Unterschreiten die Medikamentenausgaben den festgelegten Betrag, zahlen die Krankenkassen einen Bonus an die zugehörige Kassenärztliche Vereinigung.

  • Krankenhäuser sollen bei der Entlassung eines Patienten Arzneimittel verschreiben, die auch bei Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und wirtschaftlich sind.