Gefördert durch:

Hans Böckler Stiftung

Rentenversicherung & Alterssicherung

Neuregelungen

tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Bilder/Piktogramme/neuregelungen_30x30.gif Beschlussfassung

12/2006: Beitragssatzgesetz 2007

Beitragssatzanhebung 2007

Ab 2007 wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% erhöht.

12/2006: Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

Keine Auswirkung mehr der "Ein-Euro-Jobs" auf die Berechnung der Rentenanpassung

Finanzierung des Pensions- Sicherungs-Vereins aG (PSVaG): Umstellung des Finanzierungsverfahrens auf vollständige Kapitaldeckung zur Ausfinanzierung der Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung und Sicherstellung einer gerechten Umlage des bislang aufgelaufenen Schadensvolumens auf die Mitgliedsarbeitgeber.

Korrektur der Erfassung von Zusatzjobs in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Für die Anpassung der Renten nch den Maßgrößen der VGR gilt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (bislang Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer). Dadurch beeinflussen die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGBII (Ein-Euro-Jobs) die Anpassungsraten nicht.

08/2006: Gesetz zur Änderung des IV. und VI. Buches SGB

Einmaliges Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung

Die Zahlung der Gesamtsozialversicherungbeiträge werden zum Montsende fällig (spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Beschäftigungsmonats). Durch dieses Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung entsteht ein einmaliger positiver Finanzierungseffekt: Im Jahr 2006 gehen 13 Monatsbeiträge ein. Um durch diesen Vorgang erhöhte Rentenanpassung im Jahr 2007 zu vermeiden, wird die Rentenanpassungsformel für das Jahr 2007 verändert. 

07/2006: Haushaltsbegleitgesetz 2006

Erhöhung der Arbeitgeber-Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte

Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird ab Juli 2006 von 25% auf 30% angehoben. Der Pauschalbeitrag gliedert sich auf: Rentenversicherung 15% statt bislang 12%, Krankenversicherung 13% statt 11%, Pauschalsteuer 2 %. 

06/2006: Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Keine Rentenanpassung zum 01. 07. 2006

Die aktuellen Rentenwerte West: 26,13 €, Ost: 22,97 € werden nicht verändert

03/2006: Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches SGB und anderer Gesetze

Kürzung der Rentenversicherungbeiträge für ALGII-Empfänger

Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von Empfängern des ALGII wird von monatlich 400 € auf 205 € abgesenkt.

Die Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige ALG-II-Bezieher/Aufstocker wird abgeschafft.