12/2006: Beitragssatzgesetz 2007
Beitragssatzanhebung 2007
Ab 2007 wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% erhöht.
12/2006: Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
Keine Auswirkung mehr der "Ein-Euro-Jobs" auf die Berechnung der Rentenanpassung
Finanzierung des Pensions- Sicherungs-Vereins aG (PSVaG): Umstellung des Finanzierungsverfahrens auf vollständige Kapitaldeckung zur Ausfinanzierung der Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung und Sicherstellung einer gerechten Umlage des bislang aufgelaufenen Schadensvolumens auf die Mitgliedsarbeitgeber.
Korrektur der Erfassung von Zusatzjobs in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Für die Anpassung der Renten nch den Maßgrößen der VGR gilt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (bislang Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer). Dadurch beeinflussen die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGBII (Ein-Euro-Jobs) die Anpassungsraten nicht.
08/2006: Gesetz zur Änderung des IV. und VI. Buches SGB
Einmaliges Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung
Die Zahlung der Gesamtsozialversicherungbeiträge werden zum Montsende fällig (spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Beschäftigungsmonats). Durch dieses Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung entsteht ein einmaliger positiver Finanzierungseffekt: Im Jahr 2006 gehen 13 Monatsbeiträge ein. Um durch diesen Vorgang erhöhte Rentenanpassung im Jahr 2007 zu vermeiden, wird die Rentenanpassungsformel für das Jahr 2007 verändert.
07/2006: Haushaltsbegleitgesetz 2006
Erhöhung der Arbeitgeber-Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte
Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird ab Juli 2006 von 25% auf 30% angehoben. Der Pauschalbeitrag gliedert sich auf: Rentenversicherung 15% statt bislang 12%, Krankenversicherung 13% statt 11%, Pauschalsteuer 2 %.
06/2006: Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
Keine Rentenanpassung zum 01. 07. 2006
Die aktuellen Rentenwerte West: 26,13 €, Ost: 22,97 € werden nicht verändert
03/2006: Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches SGB und anderer Gesetze
Kürzung der Rentenversicherungbeiträge für ALGII-Empfänger
Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von Empfängern des ALGII wird von monatlich 400 € auf 205 € abgesenkt.
Die Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige ALG-II-Bezieher/Aufstocker wird abgeschafft.



