Gefördert durch:

Hans Böckler Stiftung

Pflegeversicherung

tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Bilder/Piktogramme/neuregelungen_30x30.gif Neuregelungen

Beschlussfassung

12/2004: Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz - KiBG)

(Am 01.01.2005 in Kraft getreten)

Ziel des Gesetzes:

  • Besserstellung von Familien im Beitragsrecht der Pflegeversicherung.
  • Diese war vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 03.04.2001 verlangt worden, da die das Umlageverfahren erhaltende Funktion der Kindererziehung nicht berücksichtigt werde. Dies sei jedoch notwendig, solange der „generative Beitrag“ der Kindererziehung nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht werde.

Wesentliche Inhalte:

  • Gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 60 Jahren ohne Kinder haben einen Zuschlag von 0,25% zur Pflegeversicherung zu zahlen.
  • Der bisher jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragene Beitragssatz von 1,7% des beitragspflichtigen Ein-kommens erhöht sich für Kinderlose auf 1,1% (0,85% + 0,25%). Die Arbeitgeber werden nicht beteiligt.
  • Kinderlose Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, da für deren Jahrgänge angenommen wird, in ausreichendem Maße Kinder geboren und erzogen zu haben.
  • Ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen sind Wehr- und Zivildienstleistende sowie EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II.

Gesetzestext

Materialien:

Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 22.09.2004