Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


11/2003: Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)

Bundeszuschuss, Sonderbeitrag, Ausweitungen von Zuzahlungen, Leistungseinschränkungen, Veränderungen in den Versorgungsstrukturen

Gesetz vom 14.11.2003 

Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform (07/2003)

Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesundheitswesens (02/2003)

Inkrafttreten: Im Wesentlichen ab 01.01.2004


Wesentliche Inhalte:

Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • Versicherungsfremde Leistungen, wie Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei der Betreuung eines Kindes, werden nicht mehr über die GKV finanziert, jedoch über die Kassen abgewickelt. Die Finanzierung geschieht aus Steuermitteln (Bundeszuschuss).

  • Sonderbeitrag: zur Finanzierung einzelner Leistungsbereiche (Zahnersatz, Krankengeld) zahlen alle gesetzliche Versicherten ab Januar 2006 einen Sonderbeitrag von 0,9%, an dem der Arbeitgeber sich nicht beteiligt. Hintergrund ist die angestrebte Senkung der Lohnnebenkosten.

  • Voller Beitragssatz auf Betriebsrenten


Patienten und Versicherte

  • Zuzahlungsregelungen:

    • Verschreibungspflichtige Arznei-, Verband- und Hilfsmittel: künftig sind vom Patienten zehn Prozent der Kosten selbst zu tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, maximal jedoch zehn Euro.

    • Praxisgebühr: in jedem Quartal muss bei jeder ersten Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten eine Praxisgebühr von 10 Euro entrichtet werden. Kinder und Jugendliche sind hiervon befreit. Bei Vorsorgeuntersuchungen und Überweisungen fällt ebenfalls keine Praxisgebühr an.

    • Stationäre Behandlung: Im Rahmen der Krankenhausbehandlung und für Eltern-Kind-Kuren sind pro Tag zehn Euro Zuzahlung zu leisten. Bei der Krankenhausbehandlung gilt jedoch die zeitliche Beschränkung auf maximal 28 Tage.

    • Heilmittel und häusliche Krankenpflege: die Patienten müssen zehn Prozent der Kosten für die Behandlung selbst aufbringen, hinzu kommt eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung. Bei der häuslichen Krankenpflege bleibt die Zuzahlung auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme begrenzt.

    • Fahrtkosten/Haushaltshilfen: Erstattung nur nach vorheriger Genehmigung und mit Selbstbeteiligung (mindestens fünf, höchstens zehn Euro pro Tag/Fahrt).

  • Belastungsgrenzen:

    • Für Erwachsene liegt die Zuzahlungsgrenze bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke und EmpfängerInnen von Sozialhilfe bei einem Prozent.

  • Streichung und Einschränkungen bei der Gewährung bestimmter Leistungen (Brillen, Entbindungsgeld, Sterbegeld, Sterilisationen, künstliche Befruchtung).

  • Selbstbehalttarife: Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Kunden Tarife anzubieten, nach denen diese im Falle einer medizinischen Behandlung einen festgelegten Höchstbetrag selber tragen, im Gegenzug jedoch ein Beitragsbonus gewährt wird.

  • Kostenerstattung: die Krankenkassen können Tarife anbieten, bei denen der Arzt die erbrachte Leistung direkt mit dem Patient abrechnet, der die erhaltenen Quittungen zur Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse einreicht. Für freiwillig Versicherte können die Krankenkassen Selbstbehalte mit Beitragsermägigung sowie Beitragsrückzahlungen (bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen im Kalenderjahr) anbieten.

  • Patientenrechte:

    • Erhalt einer Patientenquittung: Jeder Patient hat das Recht auf eine Patientenquittung, die die vom Arzt mit der Krankenkasse abgerechneten Leistungen und Kosten ausweist.

    • Installation von Patientenbeauftragten: Die Patientenbeauftragte vertritt die Belange der Patienten in der Öffentlichkeit und setzt sich in den relevaten Entscheidungs- und Steuerungsgremien - insbesondere im Gemeinsamen Bundesausschuss - beratend für die Patientenrechte ein.


Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken

  • Hausarztmodell: die Krankenkassen sollen ihren Patienten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten, bei der der Hausarzt immer erster Ansprechpartner ist und ggf. an Fachärzte überweist. Hierfür können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus einräumen (z.B. Befreiung von der Praxisgebühr).

  • Förderung der Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und anderen Heilberufen in medizinischen Versorgungszentren, Krankenkassen können Verträge mit einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen über integrierte Versorgungsformen abschließen - ohne Zwischenschaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen.

  • Verpflichtung der Arztpraxen zur Einführung eines internen Qualitätsmangements. Niedergelassene Ärzte werden zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.

  • Inviduelle Absicherung des Zahnersatzes ohne Arbeitgeberbeteiligung ab 2005

  • Ambulante Behandlung im Krankenhaus: Die Krankenhäuer erhalten mehr Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung, bspw. im  Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme für chronisch Kranke oder für hochspezialisierte Leistungen. Auch im Falle einer regionalen Unterversorgung können sich die Krankenhäuser an der ambulanten Behandlung beteiligen.

  • Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) durch die Partner der Selbstverwaltung (Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen) zur Entwicklung von Behandlungsleitlinien, Empfehlungen von Disease-Management-Programmen sowie zum Qualitätsmanagement in der ambulanten Behandlung.

  • Einführung der weiterentwickelten elektronischen Gesundheitskarte, auf der Gesundheitsdaten des Versicherten gespeichert werden können.

  • Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Medikamenten, z.B. über das Internet, wird zugelassen. Gründung von Filialapotheken: jeder Apotheker darf bis zu vier Verkaufsstellen betrieben.

  • Abschaffung der Vorschriften zur Schaffung einer Positivliste.

  • Erhöhung des Rabatts für alle Medikamente ohne Festbetrag auf 16%, Apotheken erhalten ein einheitliches Abgabehonorar für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Höhe von 8,10 Euro pro Packung.