2000: Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe
Die Verbesserung der Zusammenarbeit wird ab 2001 zu einer ausdrücklichen Aufgabe der örtlich zuständigen AÄ und Träger der Sozialhilfe. Zu diesem Zweck eröffnet das Gesetz befristete Experimentierklauseln und fördert das BMA befristet bis Ende 2004 regionale Modellvorhaben.
2000: Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze – Artikel 2
Zum 1. Juli 2000 und zum 1. Juli 2001 erhöhen sich die Regelsätze der Sozialhilfe um den Prozentsatz, um den sich der AR in der GRV verändert (Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres).
Kindergeld zählt in der Sozialhilfe grundsätzlich als (bedarfsminderndes) Einkommen; um aber Eltern im Sozialhilfebezug nicht von der Kindergelderhöhung ab dem Jahre 2000 um 20 DM für das erste und zweite Kind auszuschließen, ist in der Zeit bis zum 30. Juni 2002 (bis dahin soll ein neuen Bemessungssystem für die Regelsätze vorliegen) für minderjährige, unverheiratete Kinder ein Betrag in Höhe von 20 DM/Monat bei einem Kind und von 40 DM/Monat bei zwei oder mehr Kindern in
einem Haushalt vom anrechenbaren Einkommen abzusetzen (Abzugsbetrag).