Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


06/2009: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches SGB

Rentengarantie - Vermeidung von Rentenkürzungen

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/8744 vom 08.04.2008)

Bundestagsanhörung am 40.04.2008: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 26.06.2008

Inkrafttreten: 01.07.2008

 

Inhalt:

  • Die Rentenanpassungsformel wird durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ergänzt. Eine Absenkung des aktuellen Rentenwertes, die dann zu einer nominellen Rentenkürzung führen würde, ist auch dann ausgeschlossen, wenn die nominellen Durchschnittsentgelte sinken (würden), also die Lohnentwicklung negativ ist. Durch die nunmehr generelle Schutzklausel kann es nicht zu einer Absenkung des aktuellen Rentenwerts kommen.
  • Die unterbliebene Dämpfung des Anpassungssatzes wird in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsbedarf). Der Anpassungssatz wird so lange maximal halbiert, bis der Ausgleichsbedarf abgeschmolzen ist.

 


07/2009: Rentenanpassung 2009 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)

Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung

Inkrafttreten: 01.07.2009

 

Inhalte:

  • Alte Länder: Die Renten steigen um 2,41%. Der aktuelle Rentenwert beträgt 27,20 Euro.

  • Neue Länder: Die Renten steigen um 3,38%. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 24,13 Euro.