06/2009: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches SGB
Rentengarantie - Vermeidung von Rentenkürzungen
- Die Rentenanpassungsformel wird durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ergänzt. Eine Absenkung des aktuellen Rentenwertes, die dann zu einer nominalen Rentenkürzung führen würde, ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Durchschnittsentgelte sinken, also Lohnentwicklung negativ ist. Die unterbliebenen Rentenminderungen werden in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet.
> Bundestagsanhörung: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen



